Panel 6.3 | Der Videobeweis zwischen Evidenz und Exegese

Das deutsche Straf- und Zivilrecht kennt nur wenige Formen von vor Gericht zugelassener Beweise: Zeugen, Urkunden, Augenschein, Sachverständige und Einlassungen (Geständnisse). Für die Zulassung von Videos als einer dieser Beweisformen hat der Gesetzgeber hohe formale Hürden errichtet, die letztlich auf die Authentifikation des Materials abzielen, jedoch den grundsätzlichen Evidenzcharakter des Videos nicht bestreiten. Als Beweismittel bedarf das Video vor Gericht dennoch immer einer richterlichen oder gutachterlichen Zusatzverifikation. Im Ablauf der Verfahrensschritte kann das Video an verschiedenen Punkten relevant werden: 1.) Bei der BeweisSICHERUNG durch hoheitliche Organe (Polizei, Staatsanwaltschaft) in Form von Beschlagnahmung; 2.) in der BeweisERHEBUNG durch eine der Verfahrensparteien qua Einreichung als Beweismittel; 3) in der richterlichen und/oder gutachterlichen Entscheidung über die BeweisZULÄSSIGKEIT der von den Parteien vorgetragenen Beweismittel; 4.) im Verfahren selbst durch den mündlichen Vortrag einer Partei und die darin vollzogene Ausdeutung des Videomaterials im Zuge der BeweisAUFNAHME und schließlich 5.) durch die richterliche BeweisWÜRDIGUNG bei der Urteilsfindung. (vgl.: Eisenberg, Ulrich: Beweisrecht der StPO, 7.Auflage, München 2011). Die in diesem Panel versammelten Vorträge beschäftigen sich mit dem Stellenwert des Videobeweises an den o.a. verschiedenen Eckpunkten der kriminalistischen und juristischen Praxis und den hierin virulenten Diskursivierungen und Funktionalisierungen videotechnisch hergestellter Bild- und Tonevidenz und ihrer Auslegung am Beispiel der präjuristischen Rekonstruktion der Geschehnisse auf der LoveParade 2010 im medialen Raum, der Unterschiede bei der Nutzung des Videobeweises in der Sportsgerichtsbarkeit und im TV-Diskurs in D und den USA sowie der Fiktionalisierungen diverser Spielarten des Videobeweises (Überwachung/CCTV, Zeugenbefragung, Bekennervideos) in US-amerikanischen Crime-Serien.

Stephanie Boniberger (Erlangen)
Cops, Crime and Videotapes – Das Video in juristischen Beweisketten fiktionaler TV-Serien

Elke Möller (Erlangen)
Cops, Crime and Videotapes – Das Video in juristischen Beweisketten fiktionaler TV-Serien

Nicole Wiedenmann (Erlangen)
Cops, Crime and Videotapes – Das Video in juristischen Beweisketten fiktionaler TV-Serien

Alexander Kreische (Erlangen)
Die »Haltung im Sekundenbruchteil des Ausschreitens« - Videobeweise im Sport

Anna Zeitler (Erlangen)
Augenzeugenvideos versus Überwachungsvideos – Dokumentation und Deutung der Katastrophe auf der LoveParade 2010

Kay Kirchmann (Erlangen)
Augenzeugenvideos versus Überwachungsvideos – Dokumentation und Deutung der Katastrophe auf der LoveParade 2010