Panel 4.3 | Das Recht auf den Film?

Das Kino hat in seiner Geschichte immer wieder den Ansprüchen widerstanden, sich auf das zu konzentrieren, was Theoretiker als das genuin »Filmische« bestimmt haben. Die ästhetische Autonomie, die man in der Modernität des Films verwirklicht sehen wollte, wurde permanent gekreuzt, sei es durch wiederholte Versuche staatlicher Indienstnahme, sei es durch Überlegungen wie die Bazins zum »unreinen« Kino oder auch durch eigensinnige Medienpraktiken, die, wie Rancière anhand der Cinephilie herausstellt, ganz neue Verknüpfungen von Leidenschaft und Theorie, von Kunst und Unterhaltung hervor¬bringen konnten. Immer wieder erscheint der Film im Fokus eines Streits um die Aneignung seines Gebrauchs, seiner ästhetischen Formen und seines Deutungshorizontes. Das Panel versucht eine Passage durch die Geschichte dieses Streits um legitime Ansprüche auf den Film. Nicht nur unterschiedliche historische Plateaus werden dabei gequert, sondern auch verschiedene Ebenen, auf denen der Streit nachvollzogen werden kann: Von der Ebene restriktiver staatlicher Kulturpolitik über die Frage nach der Autonomie seiner eigenen Geschichte, bis hin zur eigensinnigen Ausgestaltung seiner Distributionswege und der audiovisuellen Reaktion der Filmindustrie auf diese.

Christian Pischel (Berlin)
DEFA – der Streit um die staatssozialistischen Ansprüche auf den Film, seine Produktion und Ästhetik

Matthias Grotkopp (Berlin)
Godard und das Bildrecht

Tobias Haupts (Berlin)
Das Recht auf den unterschlagenen Film: Filmbörsen und Fankultur in den 1990er-Jahren

Thomas Scheerer (Berlin)
Modulationen des Rechtsempfindens: Die Inszenierungsstrategien von Anti-Video-Piracy-Spots