Panel 3.5 | NS-Prozesse im bundesdeutschen Fernsehen

Dieses fernsehhistorische Panel beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Darstellungsformen von NS-Prozessen im bundesdeutschen Fernsehen. Anhand von drei Fallbeispielen (Eichmann-Prozess [1961], Auschwitz-Prozess [1963-65], Majdanek-Prozess [1975-81]) geht es der Frage nach, in welcher Weise das Fernsehen über die Prozesse zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen berichtet hat.
Dabei gilt es, die historischen Veränderungen in der Berichterstattung in den Blick zu nehmen, sowie die Unterschiede zu diskutieren, die sich aus der gewählten Darstellungsform (journalistisch oder dokumentarfilmisch) ergeben. Insbesondere die Frage, in welcher Weise das Fernsehen mit dem juristischen Diskurs umgeht, wird hierbei im Mittelpunkt stehen: Wie wird über das Geschehen im Gerichtssaal berichtet und wie das Kameraverbot kompensiert? Werde die Verfahren der Rechtsprechung erklärt und abstrakte Begriffe wie Gerechtigkeit thematisiert? Und inwiefern eignet sich das Fernsehen den juristischen Diskurs an, indem es selbst Beweismaterial sucht, Zeugen befragt und sich auf die Suche nach der Wahrheit begibt?

Judith Keilbach (Utrecht)
EINE EPOCHE VOR GERICHT. Der Eichmann-Prozess im bundesdeutschen Fernsehen

Knut Hickethier (Hamburg)
Kollektives Ereignis und das Fernsehen als Gedächtnis. Eberhard Fechners dreiteiliger Fernsehfilm »Der Prozess« (1984)