Panel 1.6 | Film-/Rechtsdokumente: Dokumentarfilme im Spiegel deutschen Rechts

Das Recht ist ein doppelzüngiger Begriff. Einerseits ist das Recht in seiner juristischen Denotation die Grammatik juridischer Diskurse, von denen mediale Produkte gleichermaßen repressiv wie produktiv betroffen sind. Andererseits denotiert der Rechtsbegriff ebenso die sogenannten Freiheits-, Grund- und Menschenrechte und damit solche um die es sich zu kämpfen lohnt. Das Recht in dieser doppelten Auslegung ist dabei keineswegs auf Subjekte beschränkt, sondern prägt ebenso ästhetische Produkte, mit denen Subjekte umgehen; unter diesen kommt dem Film und hierin dem Dokumentarfilm besondere Bedeutung zu. Das Verhältnis von Film und Recht ist im Allgemeinen bereits ein kompliziertes und multidimensional organisiertes. Besonders jedoch im Dokumentarfilm widerfährt der Frage nach dem Recht eine besondere Relevanz. Dies vor allem weil der Dokumentarfilm auf dem Feld audiovisueller Bedeutungsproduktion nach wie vor das privilegierteste Verhältnis zur Realität aufrecht erhält und das Recht mit dem der Film den Zuschauer konfrontiert in der Regel auch das Recht ist, das die afilmische Welt der Zuschauer konstituiert.
Die Figurationen des Rechts im Dokumentarfilm reichen dabei von rechtlichen Einschränkungen etwa in Gestalt der FSK-Freigabe oder Vorführ- und Drehverboten über die filmisch prekäre Mediatisierung der Rechtssprechung selbst bis hin zur filmischen Aufarbeitung von Rechtsdiskursen, wiewohl die Pragmatik des Dokumentarfilms selbst in einem quasi Rechtsstreit zwischen Zuschauererwartung und ästhetischer Oberfläche steht. Die in diesem Panel versammelten Vorträge fokussieren das Thema zunächst historisch.

Philipp Blum (Marburg)
Zensierte Wirklichkeiten: Die institutionelle Einflussnahme auf den Dokumentarfilm in der BRD

Götz Lachwitz (Konstanz)
Die Kamera vor Gericht. Film- und Fernsehdokumentationen über Gerichtsverfahren in Deutschland im Spiegel des A/V-Aufnahmeverbots von 1964