Panel 1.2 | Verfahrensabhängigkeiten. Zur filmischen Performanz des Rechts

Wo Film und Recht sich berühren, wo Film im Recht ist oder Film Recht macht, da wird die audiovisuelle Herstellung von Wahrheit ausgestellt und ausgehandelt, da konkurrieren, wie Cornelia Vismann gezeigt hat, Wort und Bild als Wahrheitsdispositive. Film als Instanz von Zeugenschaft und Beweisführung, als Produzent von Fiktionen und Evidenz/evidence ist verfahrensabhängig, setzt sich selbst zusammen aus Filmformen und Filmverfahren, die im Panel als »Montagen des Rechts« (Fabian Steinhauer) untersucht werden sollen. Cut- oder Flashbacks, Cutouts oder Ellipsen, Cross-Cuttings und Cutaways sind solche Techniken des Films, die schon im frühen Gerichtserzählkino bei der Verfertigung von Wahrheit und Recht im Film maßgeblich am Werk sind oder die ihnen dazwischenkommen und die Inkongruenzen von Verfahren ausstellen. Das Panel untersucht exemplarisch Rechtstechniken des Films und Filmtechniken des Rechts und sucht die filmische Performanz des Rechts auf in Court-Room-Komödien, zeitgenössischen dokumentarischen Filmen und dem iranischen Kino. Es geht dabei Verbindungen nach und schlägt Brücken zwischen psychoanalytischen Filmtheorien und psychoanalytischen Theorien des Rechts. Die Lektionen Pierre Legendres – darüber, wie das Recht und seine Verfahren Gesellschaft einrichten – nimmt das Panel auf und untersucht das Störungspotential audiovisueller Formen im Getriebe der Institutionen und Instituierungen.

Matthias Wittmann (Basel)
Close-Up, oder: Das Recht auf einen Platz im Film (Kiarostami, Makhmalbaf)

Daniel Eschkötter (Weimar)
Cinematic Justice. Über Cine-Gerichte