FU Berlin
Die letzten Jahrzehnte haben ein zunehmendes Infragestellen von Kategorien wie Exzellenz, Authentizität und Wert als ästhetisch autonom gesehen. Eine enge Verknüpfung u.a. mit Fragen von Politik und Identität wird dafür reklamiert.
Dieser Beitrag steht vor diesem Hintergrund des Infragestellens ästhetischer Autonomie. Mit Blick auf eine Analyse aktueller Rechtsprechung zum Sound Sampling und zur Frage freier Benutzung (§ 24.1 UrhG) wird gefragt, ob die Rechtsprechung nicht nur nunmehr mit entgegengesetzter Stoßrichtung (1) ästhetische Autonomie auch für Sound Sampling reklamiert hat, sondern ob sie (2) ihren Beurteilungsspielraum durch Selbstbeschränkung auf das Hörbare nicht über Gebühr, den künstlerischen Gegenständen widersprechend beschränkt hat.
Der Beitrag wird illustrieren, warum die aktuelle Rechtsprechung das Genre und die hier praktizierte Form von samplebasierter Intermedialität verkennt: Denn Mashup ist ein Spiel mit dem kulturellen Kontext (im Sinne Arthur Dantos) und der Aura (im Sinne Bruno Latours) der fusionierten Vorlagen. Dies jedoch ist ein Spiel mit Wissen im Sinne Bertrams und Jackes, keine bloße Frage akustischer Ähnlichkeit respektive Identität.
Musikwissenschaftler und Jurist. Derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am DFG-Sonderforschungsbereich 626 »Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste« der FU Berlin zum fremdreferenziellen Komponieren in der Gegenwartsmusik im Lichte des Diskurses um das Urheberrecht. Publikationen u.a.: Konturen des Kunstwerks. Zur Frage von Relevanz und Kontingenz, München 2013 (Mithg.); Zitieren, appropriieren, samplen. Referenzielle Verfahren in den Gegenwartskünsten, Bielefeld 2014 (Mithg.); Musik aus zweiter Hand, Laaber 2014 (Mithg.; im Druck).