Freie Universität Berlin
In dem Maße, in dem im Zuge der Digitalisierung Remixkultur und mit ihr verschiedene Formen kreativer Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten geworden sind, stellen sich Fragen der angemessenen rechtlichen Beurteilung von Remixpraktiken mit neuer Dringlichkeit. Vor allem in Europa stößt der bisherige Ansatz detailliert-konkreter Regelung einzelner Nutzungspraktiken im Rahmen des Urheberrechts an seine Grenzen. Paradoxerweise erzeugt gerade die große Spezifizität der Regulierung für ein Mehr an Rechtsunsicherheit, da sie die große Vielfalt sich rasch wandelnder Remixpraktiken im Kontext grenzüberschreitender Internet-Plattformen nicht abzubilden vermag (Dobusch/Quack 2012).
Im Rahmen der Initiative »Recht auf Remix« plädiert der Verein Digitale Gesellschaft deshalb für eine zumindest partielle Flexibilisierung urheberrechtlicher Schrankenregelungen zur Förderung digitaler Remixkultur. Generelle Prinzipien sollen dabei zumindest teilweise an die Stelle spezifischer Ausnahmeregeln treten (Braithwaite 2002). Ein derartiges Recht auf Remix wird dabei als eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit einer Gesellschaft im digitalen Zeitalter verstanden. Im Unterschied zu der vergütungsfreien Fair-Use-Regelung des US-Copyrights könnte ein Recht auf Remix in Form einer allgemeinen Bagatellschranke im Urheberrecht aber mit einer Pauschalvergütung kombiniert werden.
Leonhard Dobusch forscht als Juniorprofessor für Organisationstheorie an der FU Berlin u.a. zu transnationaler Urheberrechtsregulierung u. dem Management digitaler Gemeinschaften. Nach Abschlüssen in Wirtschafts- u. Rechtswissenschaft an der Universität Linz promovierte er im DFG-Graduiertenkolleg »Pfade organisatorischer Prozesse« an der FU Berlin. Sodann Postdoc am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung Köln sowie Aufenthalte an der Stanford Law School u. dem Wissenschaftszentrum Berlin. Er ist Mitbetreiber des Forschungsblogs »governance across borders« u. Autor bei netzpolitik.org.