Exzellenzcluster „Languages of Emotion“ FU Berlin
Was wäre, wenn man den Begriff der Bildrechte dem juridischen Diskurs des Eigentums und der Verwertung entziehen und nicht nach dem Recht am Bild sondern nach dem Recht des Bildes fragen würde? Wenn die Gedanken frei sind und es ein genuines Denken in Bildern gibt, wie sähe dann die Gedankenfreiheit der Bilder aus? Gibt es eine Habeas-Corpus-Akte für Bilder? Haben Bilder ein Recht auf ihre Geschichte? Hat der Film ein Recht auf das Kino?
Das Werk Godards, kulminierend in den Histoire(s) du cinéma, lässt sich dezidiert als eine Bearbeitung dieser Fragen lesen. Es geht um das Bildrecht als eine ästhetische Praxis, da sich dieses Recht eben nur auf der Ebene der Bilder selbst behaupten, erkämpfen, verteidigen und einklagen lässt. Die Technik der Montage wird bei Godard zu einer ideellen Operation, mit der Bilder über Bilder urteilen, d.h. ohne einen abstrakten Begriff auf ein Gefühl für die Möglichkeit einer geteilten Welt, einer geteilten Sinnlichkeit überprüfen und so von den Klischees und blinden Bildern unterscheiden. Damit wird das Bildrecht als ästhetische Praxis, die nicht mit einer Ontologie des Bildes verwechselt werden sollte, zugleich als eine historische und politische Praxis angesprochen.
Matthias Grotkopp, Studium der Film- und der Theaterwissenschaft an der Freien Universität Berlin und der Sorbonne Nouvelle (Paris III), abgeschlossen mit einer Arbeit zum französischen Nachkriegskino; von 2009 bis 2010 Wiss. Mitarbeiter am SFB 626 (»Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste«); seit 2011 Promotion an der Graduiertenschule des Exzellenzclusters »Languages of Emotion« mit einer Arbeit zur filmischen Evokation moralischer Gefühle.