Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e.V.
Unbeachtet von der ästhetischen Theorie und der Film- und Medienwissenschaft mühen sich Rechtswissenschaft und Filmpraxis seit Jahrzehnten mit der Frage ab: wer ist Urheber des Film- oder Fernsehwerks? Voraussetzung für Urheberschaft ist das Schaffen eines Werkes, das als persönliche geistige Schöpfung (§ 2 Abs.2 UrhG) definiert wird. Ein Werk wäre demnach eine individuelle, originäre Gestaltung eines geistig-konzeptuellen Formwillens.
Das deutsche Urhebergesetz benennt für den Bereich der Filmwerke keine Berufe oder Tätigkeiten, aus denen sich typologisch Urheberschaft bestimmen oder herleiten ließe.
In der amtlichen Begründung zum 1965 verabschiedeten, bis heute gültigen deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG)wird in der Begründung ausdrücklich darauf verzichtet, Filmurheber gesetzlich zu normieren. Etwas überfallartig werden hier Kamera und Schnitt »im allgemeinen« als mögliche Miturheber erwähnt. Vorauszusetzen sind jedoch die o.g. Werkschöpfungs-Anforderungen.
Für den in der Film- und Fernsehbranche aktuell höchst umstrittenen Ergänzungstarifvertrag Urheber-Erlösbeteiligung an Kinofilmen zieht die Gewerkschaft ver.di bis zu 12 Gewerke in Betracht, denen ein Urheber-Beteiligungsanspruch nach §§ 32 und 32a UrhG zugestanden werden soll. Läuft mit einer solch inflationären Ausweitung des Werk- und Urheberschafts-Begriffs das ohnehin von Akzeptanzproblemen bedrohte Urheberrecht Gefahr, sich selbst, quasi von innen heraus zu entwerten?
Bedarf es zur Durchsetzung eines starken Urheberrechts einer Rückbesinnung auf die Prämissen und Voraussetzungen der Werkschöpfung sowie stärkerer Abgrenzungen zum Leistungsschutzrecht und zur handwerklich-technischen bzw. ausgestalterischen Mitwirkung insbesondere bei den arbeitsteilig hergestellten Werken?
Ist die Anforderungen an ein Werk und damit die urheberrechtliche Schutzfähigkeit nach wie vor an Kategorien wie die persönliche geistige Schöpfung und die originäre Formgestalt eines Werkes zu knüpfen?
Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft, Germanistik und Psychologie FU Berlin
1989 Promotion FU Berlin
1998 Habilitation HU Berlin
Lehrbeauftragter u.a. an der FU Berlin, HU Berlin, Uni Hamburg, HFF Potsdam-Babelsberg, Uni Zürich u.a.
Zahlreiche Veröffentlichungen zu Drehbuch, Dramaturgie, Filmgeschichte und zum Urheberrecht.
1988-2005 Geschäftsführer des Verbands Deutscher Drehbuchautoren
Seit 2007 Geschäftsführer des Bundesverbands der Film- und Fernsehregisseure